GEMEINDE LOSENSTEIN IM ENNSTAL
Startseite > BÜRGERSERVICE > Wie können wir helfen?
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion